AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Diprint AG

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst deren Anerkennung durch den Besteller mit ein. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftticher Form vereinbart werden.

2. Allgemeines
2.1. Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind Eigentum der Diprint AG und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegen Entschädigung vervielfältigt oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden.
2.2. Für Spezialanfertigen gilt folgendes: Von der Diprint AG hergestellte Druckunterlagen, Werkzeuge, Clichés, Muster und Zeichnungen bleiben in deren Eigentum und Besitz, auch wenn dem Käufer Kostenanteile verrechnet wurden. Das v om Käufer unterzeichnete "Gut zum Druck" ist für die endgültige Druckanfertigung allein massgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.
2.3. Für das Einholen von Bewilligungen betreffendend dem Aufstellen oder Anbringen von Reklamen, Fassadenbeschriftungen, Lichtreklamen, Wegweisern, etc . hat der Auftraggeber zu sorgen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
2.4.Die Vewendung von Druckvorlagen welche vom Besteller geliefert werden, erfolgt unter der Annahme, dass dieser die entsprechende Urheber- oder Reproduktionsrechte besitzt. Für einen allfälligen Schaden, welcher der Diprint AG entsteht, weil Dritte Ansprüche aus Urheberrechht an solchen Druckvorlaggen geltend machen, haftet alleine und vollumfänglich der Kunde.
2.5.Gehen Originaldruckvorlagen jeglicher Art verloren oder sind sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendbar, ist die Haftung der Diprint AG auf den Materialwert, maximal jedoch auf Fr. 500.-- pro Schadensfall begrenzt. Eine weitere Haftung für direkten und indirekten Schaden wird ausdrücklich wegbedungen.

3. Lieferbedingungen
3.1. Lieferfrist: Die Diprint AG ist bemüht, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten so, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht enfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die die Diprint AG  nicht zu vertreten hat. Hierunter fallen auch Verzögerungen, die auf dem Transport eintreten. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.
3.2. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen im Eigentum der Diprint AG . Die Diprint AG G behält sich vor, das E igentum im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der gelieferten Ware sind in gleicher Weise im voraus an die Diprint AG abgetreten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart, nach Rechnungsdatuem rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrigst gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe des Zinssatzes für Blankokredit der Zürcher Kantonalbank erhoben. Zudem sind wir berechtigt bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zu verweigern.
4.2. Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. MWST und Versandspesen. Die V erpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.
4.3. Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.4. Folgekosten welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen.
4.5. Sofern bei der Ausführung der Arbeiten in Regie oder vom Besteller angeordneten Regiearbeiten nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Regiestunden-Ansätze der Lettra Design Werbetechnik AG. Diese verstehen sich rein netto ohne Skonto. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. Montagezubehör, Lieferwagen und Km-Entschädigung werden separat in Rechnung gestellt.
4.6.Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit allfäiligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Des weiteren entbinden ihn allfällige Garantieansprüche nicht von seiner Zahlungspflicht.

5. Prüfung und Abnahme, Garantie
5.1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden wegbedungen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens.
5.2. An Stelle der gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir eine Garantie von dreissig Tagen ab Lieferdatum. Diese Garantie erstreckt sich auf alle Mängel, die nachweisbar auf schlechtes Material oder mangelhafte Fabrikation zurückzuführen sind. Nicht unter Garantie fallen Schäden die durch unsachgemässe Handhabung oder mangelnder Sorgfalt durch den Kunden verursacht werden. Abweichende Garantievereinbarungen im Rahmen der Offertstellung bleiben vorbehalten.
5.3. Der Kunde hat die Ware sofort nach der Lieferung und Annahme zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätesten jedoch nach Ablauf von acht Tagen seit der Lieferung schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.
5.4. lm Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen dem Kunden eine Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteiten.
5.5. Garantieansprüch berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt, noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden). Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangene Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

6. Haltungsausschluss
Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender
Folgeschäden.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf sämtliche Verträgen mit unseren Kunden findet schweizerisches Recht Anwendung. Der ausschliessliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der Diprint AG


Urdorf, März 2009